Jugendarbeit und Jugendhilfeplanung sind kommunale Pflichtaufgaben, deren Leistungen und Tätigkeiten sich am Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG §§ 11, 12) orientieren. Sie erbringen einen wesentlichen Beitrag , um die Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und sind  wichtige Faktoren für die Entwicklung der Kommune und das Wohl des Gemeinwesens,  die  von unserer Einrichtung durch verschiedene Wege der Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde unterstützt werden.

Mitwirkung in der Gemeinde:
Durch unsere aktive Beteiligung an Bürgerfesten, Jubiläumsfeiern von Vereinen, Weihnachtsmarkt, sowie durch gemeinsame Aktionen (August-Feriengruppe) wird eine Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung  (z.B. Mithilfe der FFW beim St. Martinsumzug…) ermöglicht, von der die Kinder profitieren.
Mit unserer Mitarbeit in der Agenda können wir unsere Bedürfnisse in die Marktgemeinde einbringen.

 

Kennenlernen der Gemeinde:
Um sich als Teil der Gemeinde zu erfahren, um ein Zugehörigkeitsgefühl zu entwickeln und um die Gemeinde kennenzulernen, müssen die Kinder ihre Gemeinde auch erleben. Wir unterstützen das durch Aktionen außer Haus: Besichtigung von Bäckerei, Frisör, Feuerwehr, Zahnarzt, Polizei, Bücherei; Waldtage, Spaziergänge, Fahrten mit dem Stadtbus…

 

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