BayKiBiG

Mit dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wurde ein deutschlandweit einheitlicher gesetzlicher Rahmen für die Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. Hierzu haben die Länder verschiedene Gesetze und Ausführungsverordnungen verfasst.

In Bayern ist zum 01.08.2005 das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege in Kraft getreten.
Darin sind die Grundsätze unserer Erziehungs- und Bildungsarbeit (Art. 10 ff BayKiBiG ) gesetzlich verankert sowie in der dazugehörigen Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs-
und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) die Bildungs- und Erziehungsziele verbindlich festgelegt
(§§ 1 – 14 AVBayKiBiG).

BEP

Der Bayerische Erziehungs- und Bildungsplan (BEP) greift aktuelle gesellschaftliche Bedingungen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse auf und dient als Orientierungsrahmen und Handlungsanleitung zum BayKiBiG.
Er ist für alle öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen verbindlich, um einen klaren Bezugsrahmen für die Erziehungs- und Bildungsarbeit sowie für die Zusammenarbeit mit der Grundschule zu schaffen als auch um eine hohe Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit für alle Kinder zu gewährleisten.

Unser Kinder-Familien-Haus war eine von 106 Modelleinrichtungen in Bayern, die im Jahr 2003/2004 in einem Pilotprojekt des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP) als Multiplikator die Umsetzung des neuen BEP erprobten.

Konzeption

Während der BEP pädagogische Vielfalt und methodische Freiheit  befürwortet, schafft die einrichtungsspezifische Konzeption die eigentliche Grundlage für die pädagogische Arbeit, um sie für alle transparent zu machen, sie regelmäßig zu evaluieren und bei Bedarf weiterzuentwickeln.