Die Beteiligung der Elternschaft an wesentlichen Angelegenheiten der Kindertagesstätte ist im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) festgeschrieben. Wichtige Entscheidungen des Trägers und der Leitung erfolgen im Benehmen mit dem Elternbeirat, dem eine beratende Funktion zukommt.

 

Der Elternbeirat leistet einen erheblichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben von Kindertageseinrichtungen. Sie sind Sprachrohr für die Elternschaft, vermitteln zwischen Eltern,  Leitung, Team und Träger als auch der Schule und wirken aktiv bei der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung des Kinder-Familien-Hauses mit.

 

Gesetzliche Grundlage und Aufgaben des Elternbeirates
nach Art. 14  BayKiBiG:

 

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(4) ….²Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.

(5) Die pädagogische Konzeption wird vom Träger in enger Abstimmung mit dem pädagogischen Personal und dem Elternbeirat fortgeschrieben.

(6) Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat verwendet.

(7) Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger abzugeben.

 

Hinweis:

Aktionen und Veranstaltungen an denen der Elternbeirat mit beteiligt ist, finden Sie im rechtem Bereich unter Kategorien -> Elternbeirat.